Als PDF Datei downloaden OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung 2025-07-07 15:08 Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten. Zurück