Als PDF Datei downloaden Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen 2025-07-04 16:26 Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowährungstoken können zum Werterhalt veräußert werden – auch gegen den Willen des mutmaßlichen Eigentümers. Zurück