Als PDF Datei downloaden Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com 2025-12-18 17:08 Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Booking.com haftet prinzipiell für Schäden, die durch unzulässige Preisvorgaben entstanden sind. 1099 Kläger profitieren. Zurück