Als PDF Datei downloaden Zu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO 2025-05-10 15:48 Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen. Zurück